fkü GLA-intec - Carimo Datenschutz

Carimo

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab: 11. Februar 2020)

§1 Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“) gelten für die Nutzung des Softwareprogrammes „Carimo” (im nachfolgenden “Software” genannt). Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der Software und der Anspruch auf Wartung und Support.

Die GLA-intec UG (haftungsbeschränkt) erstellt und vertreibt die Software und leistet Softwarepflege und Support. Die Gesellschaft wird im folgenden „GLA-intec“ genannt. Es handelt sich bei der Software um standardisierte Software, die für eine Vielzahl von Kunden zur Verfügung gestellt und vertrieben wird. Weitere, individuell entwickelte Pogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

§2 Art und Umfang der Leistungen

Der Kunde kann die Software als Lizenz mieten. Damit erhält er das nicht-exklusive Recht, die Software in der Form zu nutzen, in der sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegt.

Weiterhin gelten diese Regelungen entsprechend:

  • Der Kunde hat das Recht, die jeweils aktuellste Version der Software zu nutzen.
  • Der Kunde erhält von GLA-intec Unterstützung bei der Installation und Bedienung der Software. Anfragen werden in der Regel per E-Mail beantwortet. Die Antwortzeit beträgt in der in der Regel max. 72 Stunden. Bei komplizierten Problemen kann die Antwortzeit entsprechend länger sein.

§3 Nutzungsbedingungen

3.1. Rechte des Kunden an der Software

GLA-intec räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Der Kunde speichert die Software auf einem nach den Spezifikationen von GLA-intec geeigneten Gerät seiner Wahl.

Der Kunde erkennt durch die Installation GLA-intec als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. Diese Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf alle Erweiterungen der Software, die dem Kunden bereitgestellt werden.

3.2. Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf Servern gespeichert, die von GLA-intec oder deren Partnern betrieben werden. Weiterhin werden temporär Daten auf dem Gerät des Kunden abgelegt. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten.

Der Kunde hat nach Beendigung der Zeit der Lizenzierung keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten bzw. zu nutzen. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

3.3. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Die dem Kunden per E-Mail im Format PDF überstellte Rechnungen sind sofort mit Zustellung zur Zahlung fällig.

GLA-intec ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei Verzug von Zahlungen.

§4 Wartungsbedingungen

4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

GLA-intec behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von GLA-intec an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

Bei Bereitstellung neuer Versionen hat der Kunde das Recht diese neuen Versionen zu nutzen. Probleme, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine ältere Software-Variante verwendet, sind nicht abgedeckt.

4.2. Systembetrieb

Der Kunde stellt eigenständig sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird.

4.3. Service

Der Support wird in der Regel per Email geleistet. Der Kunde erhält an Werktagen innerhalb von 72 Stunden eine Antwort auf Supportanfragen.

§5 Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. GLA-intec gewährleistet jedoch, dass die verbreitete Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von GLA-intec beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. GLA-intec kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann GLA-intec zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von GLA-intec behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen Gebühr verlangen.

GLA-intec gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen GLA-intec stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

§6 Haftungsbeschränkung

In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von GLA-intec außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden auf 5.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 1.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 500 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von GLA-intec keine Haftung übernommen.

Für den Fall, dass nicht mit der Software kompatible Hardware wie zum Beispiel Tablets, Smartphones, Speichermedien, Drucker, Kassenschubladen, Scanner eingesetzt werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

§7 Zahlungsbedingungen

Die dem Kunden per E-Mail im Format PDF überstellte Rechnungen sind sofort mit Zustellung zur Zahlung fällig.

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt und Lizenzen gesperrt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber GLA-intec mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von GLA-intec schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

§8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse - geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Unterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Maßnahme begrenzt.

Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden GLA-intec und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. GLA-intec weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.

§9 Schlussbestimmungen

Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren ein Jahr nach Ihrer Entstehung.

Die Partner sind nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.

Erfüllungsort ist der Sitz von GLA-intec. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz von GLA-intec. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.

GLA-intec UG (haftungsbeschränkt) Anschrift: GLA-intec UG, Auf den Roden 2a, 28307 Bremen, vertreten durch Geschäftsführer Timo Glander