fkü GLA-intec - ICEBox Smart AGB

ICEBox Smart

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab: 01. Januar 2021)

§1 Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“) gelten für die Nutzung des Produktes „ICEBox Smart” (im nachfolgenden “Produkt” genannt), welches Füllstandsensoren (im nachfolgenden “Hardware” genannt), die zugehörige Web-Applikation (im nachfolgenden “Software” genannt) und die ICECredits (im nachfolgenden "Credits" genannt) beinhaltet. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des Produkts und der Anspruch auf Wartung und Support.

Die GLA-intec UG (haftungsbeschränkt) erstellt und vertreibt das Produkt und leistet Produktpflege und Support. Die Gesellschaft wird im folgenden „GLA-intec“ genannt. Es handelt sich bei dem Produkt um standardisiertes Produkt, welches für eine Vielzahl von Kunden zur Verfügung gestellt und vertrieben wird. Weitere, individuell entwickelte Anpassungen des Produkts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

§2 Art und Umfang der Leistungen

2.1 Software

Der Kunde kann die Software nach Erwerb der Hardware in seiner Basis-Funktionalität uneingeschränkt nutzen

Der Kunde hat das Recht, die jeweils aktuellste Version der Software zu nutzen.

Der Kunde erhält von GLA-intec Unterstützung bei der Installation und Bedienung der Software. Anfragen werden in der Regel per E-Mail beantwortet. Die Antwortzeit beträgt in der in der Regel max. 72 Stunden. Bei komplizierten Problemen kann die Antwortzeit entsprechend länger sein.

2.2 Hardware

Für die vollständige Nutzung der Hardware muss der Kunde Credits erwerben, welche je nach Nutzung der Hardware abgebucht werden

Der Kunde erhält von GLA-intec informelle Unterstützung bei der Installation und Bedienung der Sensoren. Anfragen werden in der Regel per E-Mail beantwortet. Die Antwortzeit beträgt in der in der Regel max. 72 Stunden. Bei komplizierten Problemen kann die Antwortzeit entsprechend länger sein.

§3 Nutzungsbedingungen

3.1 Rechte des Kunden an dem Produkt

GLA-intec räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Sensoren und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Der Kunde erkennt durch die Nutzung GLA-intec als alleinigen Lizenzgeber des Produkts und die damit verbundenen Urheberrechte an. Diese Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf alle Erweiterungen des Produkts, die dem Kunden bereitgestellt werden.

3.2 Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Sensoren und Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf Servern gespeichert, die von GLA-intec oder deren Partnern betrieben werden. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten.

3.3 Konnektivität der Hardware

Für die Konnektivität der Hardware, werden monatlich Credits abgebucht. Diese Credits müssen vorab vom Kunden bei GLA-intec erworben werden. Der Vertrieb der Credits erfolg ausschließlich über GLA-intec.

3.4 Länderabdeckung

Die Sensoren können ausschließlich in Deutschland verwendet werden.

§4 Wartungsbedingungen

4.1 Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

GLA-intec behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von GLA-intec an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

Bei Bereitstellung neuer Versionen hat der Kunde das Recht diese neuen Versionen zu nutzen.

4.2 Reparaturen an Sensoren

Defekte Sensoren können zu GLA-intec zur Reparatur eingeschickt werden. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt bis zu 6 Wochen. Sollte die Schäden durch die Nutzung entstanden sein, wird für die Reparatur eine Gebühr erhoben. Nach der Reparatur sendet GLA-intec die Sensoren zurück zum Kunden.

GLA-intec ist nicht für die Montage und Demontage der Sensoren vor Ort zuständig.

§5 Gewährleistung / Sachmängelhaftung

5.1 Software und Dokumente

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. GLA-intec gewährleistet jedoch, dass die verbreitete Software grundsätzlich einsetzbar ist.

Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von GLA-intec beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. GLA-intec kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann GLA-intec zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

5.2 Hardware

Erkennbare Mängel an der Hardware nach Auslieferung oder andere Mängel welche im Betrieb auffallen, müssen unverzüglich schriftlich durch den Kunden angezeigt werden.

Mängel, die Folge unsachgemäßger Behandlung, nicht durch GLA-intec eingewilligte Reparaturen oder Nutzung außerhalb der Spezifikationen (Benutzerhandbuch) der Hardware sind, begründen keine Mängelhaftung.

§6 Haftungsbeschränkung

In jedm Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von GLA-intec außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden auf 5.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 1.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 500 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von GLA-intec keine Haftung übernommen.

Für den Fall, dass nicht mit der Software kompatible Hardware wie zum Beispiel Tablets, Smartphones oder Desktop-Computer, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

§7 Zahlungsbedingungen

Die dem Kunden per E-Mail im Format PDF überstellte Rechnungen sind sofort mit Zustellung zur Zahlung fällig.

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt und Zugänge gesperrt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber GLA-intec mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von GLA-intec schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

§8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse - geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Unterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Maßnahme begrenzt.

Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden GLA-intec und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. GLA-intec weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GLA-intec.

§10 Schlussbestimmungen

Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren ein Jahr nach Ihrer Entstehung.

Die Partner sind nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.

Erfüllungsort ist der Sitz von GLA-intec. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz von GLA-intec. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.

GLA-intec UG (haftungsbeschränkt) Anschrift: GLA-intec UG, Auf den Roden 2a, 28307 Bremen, vertreten durch Geschäftsführer Timo Glander